1&1 löscht Domain und kassiert für brachliegenden Webspace

Wäre es rechtens wenn ein Mobilfunkanbieter die Handynummer eines Kunden vor Ablauf des Vertrags löschen würde, aber weiterhin über Monate bis zur Wirksamkeit der Kündigung auf seine Vergütung bestünde? Was selbst die größten Raubritter unter den Mobilfunkanbietern nicht wagen, scheint bei 1&1 gängige Praxis zu sein: Eine Domain wurde durch Versagen des Kundenservice vorzeitig gelöscht. Ohne Domain kann ich den Webspace bei 1&1 nicht mehr nutzen, werde aber von 1&1 bis zum 22.11.07 monatlich mit 13,33 Euro zur Kasse gebeten. Der Support speit mich – ganz im Trend der Zeit – mit Standardantworten ab.

Derzeit überlege ich, ob ich solch ein Geschäftsgebaren ohne Widerspruch hinehmen soll oder es tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen lasse. Mir geht es dabei nicht um die paar Euro, sondern vielmehr ums Prinzip. De facto entstehen 1&1 durch meinen brachliegenden Webspace, den ich ob der fehlenden Domain nicht mehr nutzen kann, keinerlei Kosten. Selbst wenn die besagte Domain auf meinen expliziten Wunsch hin rund vier Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist gelöscht worden wären, könnte 1&1 mich als Akt der Kullanz aus dem Vertrag entlassen – zumal ich seit über 6 Jahren Kunde bin.
Doch in diesem Fall wäre es keine Kullanz, sondern eine Selbstverständlichkeit den Vertrag vorzeitig aufzuheben: Hat doch nachweislich der Kundenservice von 1&1 versagt und die Löschung der besagten Domain verursacht. Prinzipiell könnte ich sogar gegen die vorzeitige Löschung meiner Domain juristisch vorgehen, glaubte ich an die Logik von Gerichten.

Wenn der 1&1-Mitarbeiter wie in der unten abgedruckten Mail behauptet tatsächlich meine Unterlagen geprüft hat, hätte er gut daran getan meinen Wunsch auf sofortiger Kündigung des Vertrags zu entsprechen. Denn wenn ein Kunde schon keinen Schadensersatz für die vorzeitige Löschung seiner Domain geltend macht, sollte man ihn nicht durch absurde Forderungen verärgern.

Am 01.08.07 schrieb support@1und1.de :

> Die Kündigung Ihres Vertrages ist zum 22.11.2007 eingetragen. Daraus
> resultiert die Rechnung über Ihre Grundgebühr vom 01.08.2007

Meine Frage war: Welche Leistung wird mir in Rechnung gestellt. Da die
bei Ihnen gehosteten Domains bereits gelöscht wurden, kann ich
den Webspace nicht mehr nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Falkner

Sehr geehrter Herr Falkner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach Überprüfung Ihrer Unterlagen darf ich Ihnen mitteilen, dass Sie den
1&1 Business 5.0 Vertrag bei uns haben, welcher zum 22.11.2007 gekündigt
wird.

Die Berechnung des Vertrages ist unabhängig von den enthaltenen Domains.
Auch wenn dieser Vertrag keine Domains enthält, die Vertragslaufzeit
aber noch läuft, wird dieser berechnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxx xxxxxxxxxx
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG

2 Antworten auf „1&1 löscht Domain und kassiert für brachliegenden Webspace“

  1. Same here, auch ich sehe heute mit Schrecken das meine Domain sich jetzt in anderer Hand befindet und ich nicht mehr mal auf den Webspace zugreifen kann. Weiter zahlen darf ich dann wohl noch bis März 2008. Alles sehr schön dort, doch wenn man mal raus will dann wird’s unangenehm.
    Beste Grüße

  2. Bezahlt das Geld doch gar nicht, bzw zieht einfach die Lastschriften zurück. Dann muss 1&1 sich bemühen von euch das Geld zu bekommen. Da kann ja ne Menge passieren, wenn sich der Support stur stellt. Mahnbescheid, etc. Einfach widersprechen.
    Wenn die es soweit kommen lassen, werden sie vor Gericht beweisen müssen, dass ein Anspruch besteht. Wenn allerdings die Domain entgegen dem Wunsch des Kunden vorzeitig gelöscht wurde, werden sie das kaum durchsetzen können.
    Und wenn ihr dazu noch dem Gericht ein paar Schreiben (am besten per Einschreiben) vorlegen könnt, dass ihr versucht habt mit dem Support zu kommunizieren und euer Recht zu bekommen, dann wird es wohl kaum gegen euch entscheiden.
    Lasst euch doch nicht verarschen, bloß weil diese „große Firma“ so einen angsteinflößende Ausstrahlung hat. Deshalb können sie euch noch lange nicht das Geld wegnehmen. Wer sein Geld haben will, ist vor Gericht in der Beweispflicht. Klare Sache.

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